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Geplante Neuerungen
Wir haben für die nächste Zeit die folgenden Überarbeitungen bzw. Neuerscheinungen geplant:

  • RW-Buch und RW-Fakt
    Die Arbeiten für die Jahresanpassungen 2025 für RW-Buch 35 und RW-Faklt 19 haben begonnen. Ein Hauptpunkt wird die Verarbeitung von E-Rechnungen im XML-Format sein. Falls Sie Vorschläge zur Verbesserung haben, lassen Sie uns diese bitte zukommen. RW-Buch 35 wird ab ca. Mitte Dezember 2024 ausgeliefert und ist ab sofort bestellbar.

Weitere Informationen

  • RW-Fakt 19
    Wir haben die Umstellung auf RW-Fakt 19 begonnen. Die neue Version wird Änderungen und Erweiterungen für die E-Rechnung (elektronische Rechnung mit struktierten Daten zur automatisierten Verarbeitung) enthalten. Nach aktuellem Stand soll die E-Rechnung stufenweise ab 2025 gesetzlich vorgeschrieben werden. Wir werden auch eine Unterstützung für die XRechnung, die für Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zum Einsatz kommen muss, in die neue Version einbauen. Das Zugferd-Format als hybrides Datenformat wird dabei eine zentrale Rolle einnehmen, die auch vom Gesetzgeber als eine gesetzeskonforme E-Rechnung anerkannt wird.
     
  • RW-SEPA
    Für die Umstellung auf das SEPA-Verfahren ist RW-SEPA seit vielen Jahren lieferbar. Damit können Zahlungsverkehr-Funktionen im SEPA-Format (XML-Datei) mit unseren anderen  Anwendungsprogrammen abgewickelt werden. Das Progamm kostet 29 EUR. Aktuell wurde in Version 1 Release 14 die Umstellung auf ein neueres Format (pain-Format) vorgenommen, das ab Ende November 2022 einzusetzen ist. Für registrierte Kunden der Version 1.0 steht ein kostenloses Release-Update bereit.

    Für unsere Anwendungsprogramme RW-Buch OP, RW-Fakt und RW-Haus wurden die Datenstrukturen erweitert, auch in älteren Versionen, so dass IBAN / BIC über die Maskenanzeige zur Verfügung steht. In den aktuellen Version von RW-Buch, RW-Buch OP, RW-Fakt und RW-Lohn sind die Erweiterungen standardmäßig vorhanden. Folgende ältere Programme sind momentan ebenfalls mit den SEPA-Erweiterungen verfügbar:

    - RW-Buch 24 OP, Release 6 mit Anpassung für Firmen-Lastschriften und den Import aus RW-SEPA
    - RW-Buch 24, Release 6 mit Anpassung für den Import aus RW-SEPA
    - RW-Buch 23 OP, Release 10 mit geänderten Datenstrukturen für SEPA
    - RW-Fakt 15, Release 11 mit umfangreichen Änderungen für SEPA, inkl. direkte Zahlungsübergabe an RW-SEPA
    - RW-Lohn 17, Release 4 mit umfangreichen Änderungen für SEPA, inkl. direkte Zahlungsübergabe an RW-SEPA
     
  • EBilanz
    Die EBilanz wird nach derzeitigem Stand nicht von uns direkt angeboten werden. Wir verweisen hier auf externe Lösungen, die zum Teil schon für 10 EUR pro Bilanz angeboten werden. Ab RW-Buch 24 ist eine Schnittstelle für einen Export der Summen- und Saldenliste in RW-Buch eingebaut, der für die Datenübergabe geeignet ist. Wir verweisen besonders auf das Angebot des Bundesanzeigers, weitere Infos dazu finden Sie hier: www.ebilanzonline.de

    Ergänzend zum Bundesanzeiger gibt es inzwischen weitere kostengünstige Angebote. Wir erwähnen hier besonders die Lösung MyEBilanz von Matthias Hanft. Wir habren ab RW-Buch 28 eine gezielte Unterstützung dafür eingebaut, so dass die Rohdaten aus der SuSa auf Knopfdruck erzeugt werden können. Weitere Infos zu MyEBilanz finden Sie auf der Webseite des Anbieters: www.myebilanz.de. In RW-Buch 32 gibt es einen weiteren Anbieter, maxd UG, der mit eBilanz+ ebenfalls eine EBilanz-Lösung anbietet und ein Importformat für RW-Buch erstellt hat. Der Hersteller gewährt zudem einen Einmal-Rabatt von 10 % auf die Übermittlungsgebühr. Infos auch dazu auf der Webseite des Anbieters: www.ebilanzplus.de.

    Bei der EBilanz handelt es sich wie bei der normalen Bilanz auch um eine Auswertung der vorhandenen Daten in der Summen- und Saldenliste, also die Konten-Endstände. Die Kontenwerte werden zu Bilanzpositionen zusammengefasst und ergeben damit die Rechen-Grundlage für die Bilanz. In der EBilanz werden nun die Daten in elektronischer Form übermittelt, wobei die Bilanzpositionen in sogenannten `Taxonomien´ je nach Branche mehr oder weniger vorgeschrieben sind. Verfügbar sind entsprechende Tools, die aus Buchhaltungsprogramme Daten importieren (die Daten aus der Summen- und Saldenliste z.B. als CSV-Datei) und dann in die `Taxonomien´ umsetzen und elektronisch übermitteln können. Auch bei Datev gibt es z.B. solch einen EBilanz-Fremddaten-Import.

    Zu empfehlen ist eine Anpassung des Kontenplans, um auf die Anforderungen für die EBilanz vorbereitet zu sein. Der Gesetzgeber schreibt Ihnen die einzelnen Positionen der EBilanz sehr exakt vor, so dass für eine Aufschlüsselung der benötigten Werte die entsprechenden Konten vorhanden sein sollten. Beispiele hierfür wären: Wareneingang und Lohnkonten. Der Wareneingang ist getrennt nach Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Wareneingang in Werte umzusetzen, zudem ist eine Trennung nach 7% und 19 % Vorsteuer für den Wareneingang vorzunehmen. Bei den Lohnkonten ist eine Trennung nach Minijobbern und Normalangestellten vorzunehmen. Wenn Sie bisher solche Buchungsfälle auf einzelne Konten verbucht haben, sollten Sie weitere Konten einrichten und die Buchungen darauf anpassen. Bei Datev gibt es z.B. entsprechend angepasste Kontenrahmen, wo die Konten den EBilanz-Positionen zugeordnet sind.
     
  • RW-Verein
    Wir haben diverse Vorarbeiten abgeschlossen, sind aber immer noch in der Planungsphase. Aufgrund personeller Engpässe musste die Realisierung leider auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Falls Sie dennoch Vorschläge dazu haben sollten, lassen Sie uns diese bitte zukommen.
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