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Geplante Neuerungen
Wir haben für die nächste Zeit die folgenden Überarbeitungen bzw. Neuerscheinungen geplant:

  • RW-Buch
    Die Arbeiten für die Jahresanpassungen 2026 für RW-Buch 36 haben begonnen. Der Hauptpunkt ist wie in den Vorjahren die Anpassung an die neue Elster-Version für die Umsatzsteuer-Voranmeldung und die Zusammenfassende Meldung. Außerdim wird die EÜR für das Jahr 2025 erweitert.

Weitere Informationen

  • EBilanz
    Die EBilanz wird nach derzeitigem Stand nicht von uns direkt angeboten werden. Wir verweisen hier auf externe Lösungen, die zum Teil schon für 10 EUR pro Bilanz angeboten werden. Ab RW-Buch 24 ist eine Schnittstelle für einen Export der Summen- und Saldenliste in RW-Buch eingebaut, der für die Datenübergabe geeignet ist. Wir verweisen besonders auf das Angebot des Bundesanzeigers, weitere Infos dazu finden Sie hier: www.ebilanzonline.de

    Ergänzend zum Bundesanzeiger gibt es inzwischen weitere kostengünstige Angebote. Wir erwähnen hier besonders die Lösung MyEBilanz von Matthias Hanft. Wir habren ab RW-Buch 28 eine gezielte Unterstützung dafür eingebaut, so dass die Rohdaten aus der SuSa auf Knopfdruck erzeugt werden können. Weitere Infos zu MyEBilanz finden Sie auf der Webseite des Anbieters: www.myebilanz.de. In RW-Buch 32 gibt es einen weiteren Anbieter, maxd UG, der mit eBilanz+ ebenfalls eine EBilanz-Lösung anbietet und ein Importformat für RW-Buch erstellt hat. Der Hersteller gewährt zudem einen Einmal-Rabatt von 10 % auf die Übermittlungsgebühr. Infos auch dazu auf der Webseite des Anbieters: www.ebilanzplus.de.

    Bei der EBilanz handelt es sich wie bei der normalen Bilanz auch um eine Auswertung der vorhandenen Daten in der Summen- und Saldenliste, also die Konten-Endstände. Die Kontenwerte werden zu Bilanzpositionen zusammengefasst und ergeben damit die Rechen-Grundlage für die Bilanz. In der EBilanz werden nun die Daten in elektronischer Form übermittelt, wobei die Bilanzpositionen in sogenannten `Taxonomien´ je nach Branche mehr oder weniger vorgeschrieben sind. Verfügbar sind entsprechende Tools, die aus Buchhaltungsprogramme Daten importieren (die Daten aus der Summen- und Saldenliste z.B. als CSV-Datei) und dann in die `Taxonomien´ umsetzen und elektronisch übermitteln können. Auch bei Datev gibt es z.B. solch einen EBilanz-Fremddaten-Import.

    Zu empfehlen ist eine Anpassung des Kontenplans, um auf die Anforderungen für die EBilanz vorbereitet zu sein. Der Gesetzgeber schreibt Ihnen die einzelnen Positionen der EBilanz sehr exakt vor, so dass für eine Aufschlüsselung der benötigten Werte die entsprechenden Konten vorhanden sein sollten. Beispiele hierfür wären: Wareneingang und Lohnkonten. Der Wareneingang ist getrennt nach Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Wareneingang in Werte umzusetzen, zudem ist eine Trennung nach 7% und 19 % Vorsteuer für den Wareneingang vorzunehmen. Bei den Lohnkonten ist eine Trennung nach Minijobbern und Normalangestellten vorzunehmen. Wenn Sie bisher solche Buchungsfälle auf einzelne Konten verbucht haben, sollten Sie weitere Konten einrichten und die Buchungen darauf anpassen. Bei Datev gibt es z.B. entsprechend angepasste Kontenrahmen, wo die Konten den EBilanz-Positionen zugeordnet sind.
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